Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Der Teilnehmer erhält Unterricht in der vereinbarten Fachrichtung gemäß dem Lehrplan. Bei Lehrgängen ohne externer Zertifikatsprüfung erhät der Teilnehmer ein Abschluszeugnis oder ein Zertifikat. Bei nicht erfolgreichem Abschluss des Lehrganges hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

Zahlungsverpflichtungen

Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Lehrgangsvertrag.

  1. Die D.U.T. Wirtschaftsfachschule GmbH & Co. KG ist berechtigt den Kursbeginn zu verlegen oder bei ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen. Sie ist verpflichtet, bei Nichtbeginn eventuell gezahlte Kursgebühren zu erstatten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  2. Programmänderungen des Kurses hinsichtlich Zeit, Dozenten, Organisation und Gestaltung sind im Rahmen des gültigen Lehrgangsangebotes zulässig.
  3. Die D.U.T. Wirtschaftsfachschule GmbH & Co. KG haftet nicht bei Unfällen und für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände (einschließlich Garderobe).
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltende Hausordnung zu beachten und die Anweisungen der Institutsleitung und deren Beauftragten zu befolgen.
  5. Sind nach Beendigung des Lehrganges noch fällige Beiträge zu begleichen, ist die D.U.T. Wirtschaftsfachschule GmbH & Co. KG berechtigt, das Abschlusszertifikat, das Abschlusszeugnis bzw. die Teilnahmebescheinigung so lange zurückzuhalten, bis alle Gebühren auf das Geschäftskonto eingegangen sind und alle Leihgaben zurückgegeben wurden.

Rücktritt und Kündigung

  1. Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tage nach Vertragsschluss bis längstens Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird die Hälfte der Lehrgangsgebühr für die ersten 3 Monate fällig. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Nach Lehrgangsbeginn kann der Lehrgang mit einer Frist von 6 Wochen - erstmal zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate - gekündigt werden. Bei Lehrgängen in modularer Form kann mit einer Frist von 1 Woche zum jeweiligen Modulende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Lehrgangsgebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Eventuell zu viel gezahlte Gebühren werden erstattet.

Kündigungsrecht der D.U.T. Wirtschaftsfachschule GmbH & Co. KG

  1. Die D.U.T. Wirtschaftsfachschule GmbH & Co. KG ist berechtigt, zu jeder Zeit dem Teilnehmer aus wichtigem Grund eine Kündigung auszusprechen.
    Als wichtige Gründe gelten:
    • Das Kopieren von Software-Produkten sowie das Entfernen von installierten Datenträgern
    • Das Mitbringen eigener Software und Datenträgern und deren Installation
    • Wiederholter Zahlungsverzug (2 Raten)
    • Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen
    • Häufiges Verstoßen gegen die Hausordnung
  2. Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Die dann noch fällige Lehrgangsgebühr ist bei Erhalt der Kündigungserklärung bis Ende des folgenden Monats zu zahlen.
  3. Überzahlte Gebühren werden nach Abzug eventueller Schadensersatzansprüche erstattet.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg wird für das gerichtliche Mahnverfahren festgelegt für den Fall, dass ein Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist.
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