Mehr Lust auf Weiterbildung durch neues Gesetz?

Studie belegt: Vor allem gering Qualifizierte nutzen noch zu wenig die Möglichkeit der Weiterbildung, um ihre Chancen im Beruf zu verbessern. Ein neues Gesetz soll die Motivation fördern.

03.08.2016

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Noch viel zu wenige Bürger/-innen unseres Landes nutzen laut einer neuen Studie die bestehenden Angebote zur Weiterbildung. Die Berliner Bevölkerung liegt mit nur 10,8 % Weiterbildungsbeteiligung sogar unter dem Bundesdurchschnitt (12,3 %), nachzulesen im Deutschen Weiterbildungsatlas, den die Bertelsmann-Stiftung soeben für das Jahr 2013 veröffentlicht hat.

Auffällig in der Statistik ist, dass gering Qualifizierte am wenigsten die Chance ergreifen, ihre Berufsperspektiven durch eine Weiterbildung zu verbessern. Um hier mehr Motivation zu schaffen, ist am 1. August 2016 ein neues Gesetz in Kraft getreten: das AWStG (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz). Demnach sollen gering Qualifizierte, die einen Berufsabschluss erwerben, eine Erfolgsprämie erhalten können: 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung, 1.500 Euro für den erfolgreichen Abschluss (Quelle: Gesetzentwurf AWStG, S. 10).

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