FAQs zum Coronavirus

17.03.2020

Corona

Muss ich zum Unterricht kommen?

Ab dem 16. März 2020 dürfen Einrichtungen der Berufsausbildung nicht mehr für den Lehrbetrieb geöffnet werden. Der Schulbetrieb in der DUT Wirtschaftsfachschule ist eingestellt. Sie müssen nicht zum Unterricht kommen.


Wie werden meine Fehltage, die durch die Schulschließung auftreten, bewertet?

Fehltage Unterricht
Eine offizielle Aussage, wie die Abwesenheit vom Unterricht (Fehltage) von den verantwortlichen Stellen (IHK, StBK, Kostenträger) bewertet wird, gibt es noch nicht. Von allen Seiten wird aber signalisiert, dass dieses Thema wohlwollend gehandhabt werden wird.

Fehltage Praktikum
Grundsätzlich ist ein Praktikum wie ein Arbeitsverhältnis zu betrachten. Das heißt, es gelten die Regelungen des Arbeitsrechts. Daraus ergibt sich auch in der jetzigen Situation der Corona-Krise eine Arbeitspflicht. Diese gilt selbst dann, wenn die Kinderbetreuung durch Kitas und/oder Schule nicht sichergestellt ist.

Sie können mit Ihrem Praktikumsbetrieb gerne individuelle Lösungen bei der Gestaltung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes vereinbaren. Bitte achten Sie aber darauf, dass die Anwesenheitsliste am Ende des Monats korrekt ausgefüllt und uns zugesendet wird.

Diese Regelung gilt erst ab dem 16.03.2020.

Bitte denken Sie daran, dass bis zum 13.03.2020 die bisherige Fehlzeitenregelung gilt und dass Sie bis dahin alle aufgetretenen Fehlzeiten ordnungsgemäß mit Nachweisen belegen müssen.


Bekomme ich weiterhin mein Geld vom Amt?

Die Bundesagentur für Arbeit weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass ihren Kunden durch die Corona-Krise keine finanziellen Nachteile entstehen und dass die Leistungsgewährung sichergestellt ist.

https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

 

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