Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können die Arbeitsagentur und das Jobcenter Coachings finanzieren.
Förderung mit AVGS
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen. Das umfasst Maßnahmen wie Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit.
Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bewilligt. Eine durch einen AVGS geförderte Maßnahmen ist für Sie kostenlos.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bietet Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden eine individuelle Förderung nach § 45 SGB III, um ihnen den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dazu zählen:
- Ausbildungssuchende
- Arbeitslose
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
Wie erfolgt die Förderung?
Wer als arbeitssuchend gemeldet ist, beantragt den AVGS bei dem/der persönlichen Berater/Beraterin von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist sowie welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird.
Der oder die Geförderte wählt einen zugelassenen Träger für die Maßnahme aus. Der Träger bestätigt, ob er die Maßnahme anbieten kann. Diese Bestätigung reichen Sie dann bei Ihrer Ansprechperson von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter ein. Nach einer Prüfung kann dann ein Bewilligungsbescheid ausgestellt werden. Erst mit dem Bewilligungsbescheid kann die Maßnahme angetreten werden.
Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie vor Ort bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter oder auf der Website der Agentur für Arbeit.
Gern informieren wir Sie auch im persönlichen Beratungsgespräch über diese Fördermöglichkeiten im Rahmen Ihres geplanten Coachings an unserer Schule.
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Wir beraten Sie kostenlos an unserer Schule in Berlin.

