Die berufliche Reha/Rehabilitation bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Förderung über berufliche Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation (auch berufliche Reha genannt) trägt mit der sogenannten „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ dazu bei, im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung oder einer Behinderung den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder neue Berufschancen zu eröffnen.
An die Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sind verschiedene Voraussetzungen gebunden. So müssen Sie vor dem Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ eine Mindestversicherungszeit erfüllen.
Diese liegt vor, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen. Weiterhin kann die Förderung bewilligt werden, wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder wenn eine medizinische Rehabilitation allein nicht den erwünschten Rehabilitationserfolg erbringen würde.
Wie erfolgt die Förderung?
Im Bereich der betrieblichen Weiterbildung können vor allem Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel aber auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung gefördert werden.
Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern übernommen, meist aber von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft und können bei diesen beantragt werden.
Weitere Informationen zur finanziellen Förderung über die berufliche Rehabilitation finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung und der Website der Agentur für Arbeit.
Gern informieren wir Sie auch im persönlichen Beratungsgespräch über diese Fördermöglichkeiten im Rahmen Ihrer geplanten Umschulung oder Weiterbildung an unserer Schule.
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