Bei einer Umschulung können Sie das Weiterbildungsgeld von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten.
Förderung mit Weiterbildungsgeld
Mit dem Weiterbildungsgeld können Teilnehmende während einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung finanziell unterstützt werden. Es ist eine Zusatzleistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, die Ihren Lebensunterhalt während der Qualifizierung sichern soll.
Das Weiterbildungsgeld wird zusätzlich zu bestehenden finanziellen Leistungen gezahlt, zum Beispiel zum Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
Die genaue Höhe des Weiterbildungsgeldes richtet sich nach der gesetzlichen Grundlage und der Art der Förderung, liegt aber häufig bei 150 € pro Monat (Stand je nach Rechtsgrundlage).
Die 3 Umschulungen der DUT Wirtschaftsfachschule erfüllen grundsätzlich die Bedingungen, um während der Umschulung das Weiterbildungsgeld zu erhalten.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung mit Weiterbildungsgeld wird durch die persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter geprüft und bewilligt.
Der Ablauf:
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Sie sprechen mit Ihrem/Ihrer Berater/-in über die geplante Weiterbildung oder Umschulung.
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Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme zugelassen ist, kann das Weiterbildungsgeld bewilligt werden.
(Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.)
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Das Weiterbildungsgeld wird während der Teilnahme direkt monatlich an Sie ausgezahlt – zusätzlich zu Ihren regulären Leistungen.
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Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig anwesend sind und die Maßnahme ordnungsgemäß besuchen.
Weitere Details zum Weiterbildungsgeld, den Voraussetzungen und zur Beantragung erhalten Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit, Ihrem Jobcenter oder auf der offiziellen Website der Agentur für Arbeit.
Gern informieren wir Sie auch im persönlichen Beratungsgespräch über diese Fördermöglichkeiten im Rahmen Ihrer geplanten Umschulung an unserer Schule.
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