Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Brandenburg die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Informieren Sie sich über:
-
Wer kann gefördert werden?
Um die beiden Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Bildungsschecks zu erfüllen, müssen Sie einerseits mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg gemeldet sein und andererseits einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die Förderung einer Weiterbildung ist jedoch auch für Beschäftigte in Elternzeit oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II möglich.
-
Was wird gefördert?
Gefördert werden arbeitsplatz- und arbeitgeberunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen wie berufsbegleitende Studiengänge oder Aufstiegsfortbildungen sind förderfähig. Die Möglichkeit der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) muss jedoch vorher ausgeschlossen werden.
Der Bildungsscheck fördert keine Angebote zur Erholung, Unterhaltung oder sportlichen Betätigung. Auch Kurse zum Erwerb der Fahrerlaubnis oder Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung werden nicht gefördert. -
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderhöhe des Bildungsschecks beträgt 70 % der Kurskosten, wobei diese im Gesamten mindestens 715,- € brutto betragen müssen. 30 % der anfallenden Weiterbildungskosten werden durch Eigenbeteiligung finanziert.
In einem Kalenderjahr können zwei Bildungsschecks beantragt werden. Die Bewilligung muss vor der Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. -
Mehr Informationen
Möchten Sie mehr über den Bildungsscheck erfahren, können Sie sich im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg informieren.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Weitere Informationen
Für nähere Informationen besuchen Sie die Seiten der Agentur für Arbeit oder Ihre Agentur für Arbeit vor Ort unter: www.arbeitsagentur.de.