Berufliche Reha bzw. Rehabilitation – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die berufliche Rehabilitation (auch berufliche Reha genannt) trägt mit der sogenannten „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ dazu bei, im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung oder einer Behinderung den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder neue Berufschancen zu eröffnen.
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Wer erhält die Förderung?
An die Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sind verschiedene Voraussetzungen gebunden. So müssen Sie vor dem Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ eine Mindestversicherungszeit erfüllen. Diese liegt vor, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen. Weiterhin kann die Förderung bewilligt werden, wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder wenn eine medizinische Rehabilitation allein nicht den erwünschten Rehabilitationserfolg erbringen würde.
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Was kann gefördert werden?
Im Bereich der betrieblichen Weiterbildung können vor allem Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel aber auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung gefördert werden.
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Wie erfolgt die Förderung?
Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern übernommen, meist aber von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft und können bei diesen beantragt werden.
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Mehr Informationen
Für Informationen über weitere Förderbereiche der beruflichen Rehabilitation besuchen Sie die Seite der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit.
Weitere Fördermöglichkeiten: